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Neu! Bildungsscheck NRW 2.0

Finanzielle Unterstützung für Ihre Weiterbildung - gefördert werden (einkommensabhängig) 50 % der Seminargebühr & Verpflegung von Teilnehmenden aus NRW 

Was fördert der neue Bildungsscheck?

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden 50% der Seminargebühr und der Kosten für Verpflegung, bis max. 500 € pro Jahr. Von der Förderung ausgeschlossen sind Fahrtkosten und Übernachtung. 

Wer kann den Bildungsscheck 2.0 beantragen?

  • Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 € (zusammenveranlagte Ehepaare 100.000 €)
  • der Nachweis erfolgt über einen Einkommensteuerbescheid, nicht älter als zwei Jahre

Wie wird der Bildungsscheck 2.0 beantragt?

  • Die Antragstellung erfolgt online unter https://esf-online.nrw.de/esf-portal/authenticate.do und beginnt mit der Anmeldung mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung.
  • Dort geben Sie an, an welcher Bildungsmaßnahme Sie teilnehmen werden. 
  • Nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme erhalten Sie von uns die Teilnahmebescheinigung. Diese laden Sie zusammen mit der Rechnung und Ihrem Einkommensteuerbescheid hoch.
  • Die zuständige Bezirksregierung prüft Ihren Antrag und bearbeitet die Erstattung, die direkt auf Ihr Konto erfolgt. 

Wo gibt es weitere Informationen: 

  • Unter https://www.mags.nrw/bildungsscheck informiert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ausführlich über den Weiterbildungsscheck 2.0. 
  • Offizielle Beratung zum Bildungsscheck gibt es unter 02041 767-555 sowie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Sind Fragen offen geblieben? Auch wir beraten Sie gerne unter 0228 9695 940 sowie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.