Zum Hauptinhalt springen

Solidarisches Bezahlmodell

Bildungsurlaub: Unter dem Motto "Weiterbildung soll bezahlbar bleiben" läuft unser dreistufiges, solidarisches Bezahlmodell testweise im 1. Halbjahr 2025.

Coronaschutz - Regelungen für die Bildungsurlaube

(Stand: 05.07.2022) In diesem Frühjahr konnten wir bei der Durchführung der Bildungsurlaube unter Corona-Bedingungen neue Erfahrungen sammeln. Mit diesem Vorwissen möchten wir Ihnen schon einmal ankündigen, dass es voraussichtlich auch im zweiten Halbjahr 2022 zu jedem Bildungsurlaub ein Informationsblatt geben wird, das drei Wochen vor Kursbeginn mit den Reiseunterlagen verschickt wird. Darin verweisen wir auf die Maßnahmen zum Coronaschutz, die für den jeweiligen Bildungsurlaub gelten. Bei der Erstellung dieser Informationen richten wir uns nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Coronaschutzverordnung, ergänzt um die Richtlinien des Seminarhauses und Maßnahmen, die wir als Veranstalter festlegen.

So war in diesem Frühjahr z.B. ein negatives Schnelltestergebnis Voraussetzung für die Kursteilnahme (auch zu dem Zeitpunkt als offiziell eine solche Maßnahme nicht erforderlich war). Ebenso gab es folgende Auflage: "Personen mit Atemwegssymptomen oder Fieber usw. können nicht am Kurs teilnehmen. Sollten Sie während der Kurswoche Symptome entwickeln, melden Sie dies sofort der Kursleitung und Hausleitung und bereiten Sie Ihre unverzügliche Abreise vor."

Welche Auflagen im Herbst gelten werden, wissen wir nicht. Alle Teilnehmer*innen bitten wir darum, sich  - sofern noch nicht geschehen - mit dem Abschluss einer Reiserücktrittversicherung zu beschäftigen, die auch die Erkrankung an Covid-19 bzw. die Quarantäne absichert. Wir selber arbeiten nicht mit einer Versicherung zusammen, es gibt aber zahlreiche Anbieter.

Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis, dass wir mit diesen Hinweisen eventuellen Missverständnissen bzgl. der Stornosituation im Krankheits- oder Quarantänefall vorbeugen möchten.  Aus den Teilnahmebedingungen gehen die Stornofristen und -gebühren hervor. Unter Punkt 4.c haben wir auch eine "Regelung im Zusammenhang mit Pandemien" hinzugefügt.